Versicherungsschutz

Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Schutz folgender Versicherungen bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard).

Leistungen im Überblick:
  1. Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis 25.000€ bei Unfalltod jedoch nur bis zu 5.000€ (siehe Nr. 4 Unfallversicherung) je Person und Ereignis:
    Erstattet die Kosten bis 25.000€ für Such-, Bergungs- und Rettungskosten bei Bergunfällen.
    Generell gilt die Pflicht zur Schadenminderung, d.h. den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden.
  2. Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus):
    Erstattet die Kosten der notwendigen medizinischen Hilfe im Ausland bei Unfallverletzung während der Ausübung von Alpinsport.
    Der ASS deckt nur unfallbedingte Heilkosten, Heilkosten aufgrund Krankheit sind nicht abgesichert.
  3. 24 Stunden Notrufzentrale:
    Telefon +49 89 30657091 bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport
  4. Unfallversicherungsschutz:
    – 5.000 Euro bei Unfalltod
    – 25.000 Euro bei Vollinvalidität (100 %)
    – 5.000 Euro für Bergungskosten bei Unfalltod
  5. Sporthaftpflicht-Versicherung:
    Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden mit bis zu € 6.000.000,- sofern sich diese Ansprüche aus den genannten sportlichen Aktivitäten nach Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2011 ergeben.
    Geltungsbereich des ASS: weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport (siehe Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2017) – ausgenommen sind u.a. die Ausübung von Alpinsport (z.B. Trekkingtouren) im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas (siehe Ziffer 3 AVB-DAV-ASS 2017) und Expeditionen.

Die genauen Versicherungsbedingungen und -leistungen sowie alle nötigen Dokumente zum Download finden Sie auf der Seite des Hauptverbandes.